Neues Erwachsenenschutzrecht tritt am 1. Januar 2013 in Kraft; Kantone müssen ihre Behördenorganisation anpassen.
Der Bundesrat hat am 12.01.2011 das neue Erwachsenenschutzrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Die überwiegende Mehrheit der Kantone hatte sich zuvor in einer Umfrage für eine Inkraftsetzung auf diesen Zeitpunkt ausgesprochen. Die Kantone müssen ihre Behördenorganisation teilweise erheblich ändern, um den Anforderungen des neuen Rechts zu genügen.
Die am 19. Dezember 2008 vom Parlament verabschiedete Änderung des Zivilgesetzbuches (Erwachsenenschutzrecht, Personenrecht und Kindesrecht) passt das seit 1912 nahezu unverändert gebliebene Vormundschaftsrecht den heutigen Verhältnissen und Anschauungen an. In Zukunft werden massgeschneiderte Massnahmen sicherstellen, dass nur soviel staatliche Betreuung erfolgt wie nötig ist.